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   VGH Bayern, 04.08.2011 - 3 ZB 08.2440   

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https://dejure.org/2011,65733
VGH Bayern, 04.08.2011 - 3 ZB 08.2440 (https://dejure.org/2011,65733)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.08.2011 - 3 ZB 08.2440 (https://dejure.org/2011,65733)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. August 2011 - 3 ZB 08.2440 (https://dejure.org/2011,65733)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beamtenrecht;Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern;Ansprüche auf erhöhte Zahlungen für die Vergangenheit (Jahre 1992 mit 1998) auf Grund des Art. 9 Abs. 1 BBVAnpG 99 (verneint);Zur Anwendbarkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 27.08.2007 - 3 B 06.3366
    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2011 - 3 ZB 08.2440
    Hinsichtlich des Primäranspruchs auf die Nachzahlung von Besoldungsleistungen hat das Verwaltungsgericht (Seite 15 f. des amtlichen Urteilsabdrucks) zutreffend auf den Senatsbeschluss vom 27. August 2007 (Az. 3 B 06.3366) Bezug genommen.

    Die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO sind nicht erfüllt, denn das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht vom Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. August 2007 (Az. 3 B 06.3366) ab und beruht auch nicht auf dieser Abweichung.

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2011 - 3 ZB 08.2440
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluss vom 22. März 1990 (Az. 2 BvL 1/86, ZBR 1990, 297; der Kläger hatte auf Grund des ihm bekannten Schreibens des Staatsministeriums der Finanzen vom 21.12.1990 davon Kenntnis) aus der Eigenschaft des Beamtenverhältnisses als eines wechselseitig bindenden Treueverhältnisses und dem Umstand, dass die Alimentation des Beamten durch seinen Dienstherrn der Sache nach die Befriedigung eines gegenwärtigen Bedarfs ist, der aus gegenwärtig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zu befriedigen ist, hergeleitet hat, dass der Beamte nicht erwarten kann, dass er aus Anlass einer verfassungsrechtlich gebotenen Besoldungskorrektur gewissermaßen ohne eigenes Zutun nachträglich in den Genuss der Befriedigung eines womöglich jahrelang zurückliegenden Unterhaltsbedarfs kommt, den er selbst gegenüber seinem Dienstherrn zeitnah nicht geltend gemacht hat.
  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2011 - 3 ZB 08.2440
    Dies trifft namentlich für den Anspruch auf Ersatz laufender Dienst- oder Versorgungsbezüge zu, die dem Berechtigten aufgrund ein und desselben schädigenden Ereignisses entgehen (vgl. für den Schadenersatzanspruch eines bei der Beförderung aufgrund fehlerhafter Auswahl rechtswidrig übergangenen Beamten, bezogen auf die Fälligkeit der jeweils entgangenen Dienst- und Versorgungsbezüge, BVerwG, Urteil vom 29.8.1996 Az. 2 C 23/95, ZBR 1997, 15 m.w.N. insbesondere auch aus der aktuellen Rechtsprechung des Bun-desgerichtshofs; ferner Plog/Wiedow, BBG, Stand: Januar 2010, Kommentierung zu der bis zum 11.2.2009 geltenden Fassung, RdNr. 20 zu § 23 a.F. m.w.N.; Palandt, BGB, 60. Aufl. 2001, RdNr. 3 zu § 195 a.F. und RdNr. 8 zu § 197 a.F.).
  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2011 - 3 ZB 08.2440
    Der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung erfordert ein qualifiziertes Fehlverhalten des Dienstherrn, das nicht notwendig schuldhaft zu sein braucht, das aber angesichts der Umstände des Einzelfalls die Einrede der Verjährung deshalb als treuwidrig erscheinen lässt, weil der Beamte veranlasst worden ist, verjährungsunterbrechende oder verjährungshemmende Schritte zu unterlassen (BVerwG, Urteil vom 15.6.2006 Az. 2 C 14/05, ZBR 2006, 347 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.03.2016 - 3 ZB 13.804

    Berufung auf Verjährung des Anspruchs auf Nachzahlung Kinderanteil ist keine

    Das Verwaltungsgericht ist jedoch zu Recht davon ausgegangen, dass Ansprüche auf Nachzahlung des höheren Kinderanteils im Familienzuschlag der Stufen 2 bis 4 für die Zeit vom 11. Mai 2003 bis 31. Dezember 2006 sowie ein entsprechender Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht (Art. 86 BayBG a. F., nunmehr § 45 BeamtStG) Ende 2009 nach Art. 71 AGBGB erloschen bzw. jedenfalls analog §§ 195, 199 BGB verjährt sind (zum Vorrang von Art. 71 AGBGB hinsichtlich von Besoldungsansprüchen bayerischer Beamter aufgrund des BBesG a. F. siehe BayVGH, B.v. 4.8.2011 - 3 ZB 08.2440 - juris Rn. 30) und dass die Berufung des Beklagten auf die Verjährung keine unzulässige Rechtsausübung darstellt, weil es sich um eine bloße Falschberechnung handelt, die der Kläger von Anfang an hätte erkennen können.

    Grundsätzlich ist die Berufung des Dienstherrn auf Verjährung der Dienstbezüge zulässig und haushaltsrechtlich geboten (BayVGH, B.v. 4.8.2011 a. a. O. Rn. 27).

    Stellt danach die Verjährungseinrede keine unzulässige Rechtsausübung dar, so kann sie nicht wegen Verletzung der Fürsorgepflicht ermessensfehlerhaft sein (BVerwG, B.v. 30.6.1992 - 2 B 23/92 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 4.8.2011 a. a. O. Rn. 28).

    Deshalb kann der Kläger dem Beklagten auch insoweit kein qualifiziertes Fehlverhalten und daraus folgend keinen Vorwurf der unzulässigen Rechtsausübung entgegenhalten, wenn er die ihm zustehenden Ansprüche verjähren ließ (BayVGH, B.v. 4.8.2011 a. a. O. Rn. 29).

  • VG Ansbach, 21.01.2015 - AN 1 K 14.00902

    Verspätete Geltendmachung des Anspruchs auf amtsangemessene Alimentation

    Damit sind sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz erloschen (VG Ansbach, Urteil 15.7.2008 - AN 1 K 06.3605; bestätigt durch: BayVGH, Beschluss vom 4.8.2011 - 3 ZB 08.2440).
  • VG München, 22.07.2014 - M 5 K 12.5346

    Unionsrechtlicher Urlaubsabgeltungsanspruch; Verjährung bzw. Erlöschen; Antrag

    Stellt die Verjährungseinrede demnach keine unzulässige Rechtsausübung dar, kann sie auch nicht wegen Verletzung der Fürsorgepflicht ermessensfehlerhaft sein (BayVGH, B.v. 4.8.2011 - 3 ZB 08.2440 - juris, unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 15.6.2006 - 2 C 14/05 -, ZBR 2006, 347).
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